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Ungleichbehandlung von Umgang und Unterhalt durch das JA?
#1
Hallo zusammen,

mal eine Frage:

Wenn ich das richtig verstanden habe, setzt das JA bei einer Beistandschaft die UH-Forderungen des Kindes (vertreten durch die KM) selbstständig durch. Notfalls gerichtlich. Soweit mir bekannt, entstehen dabei der KM keinerlei Kosten, sie muss noch nichtmal selbst bei Gericht erscheinen oder einen Anwalt beauftragen.

Warum greift nicht das Gleiche beim Thema Umgang?
Hier muss der KV selbst einen Anwalt bezahlen, bei Gericht antanzen, etc. wenn er dieses Recht der Kinder durchgesetzt wissen will.

Hintergrund:
Die KM hat in unserem Fall ja eine Beistandschaft einrichten lassen, d.h. wegen Unterhalt kommunizieren wir nur noch mit dem JA, und die KM lehnt sich entspannt zurück.

Bei dem Thema Umgang scheint der Weg über das JA aber sehr schnell erschöpft. Die KM wurde zwar zum Gespräch vorgeladen, ist aber bei keinem der Termine erschienen. Offensichtlich hat das null Konsequenzen. Wir bekommen zwar noch eine schriftliche Stellungnahme, dass die KM nicht kooperationsbereit ist, aber das war`s dann seitens des JA.

Nun sind aber Unterhalt und Umgang ja beides gleichrangige Rechte der Kinder. Auf welcher rechtlichen Grundlage fusst dann eigentlich diese Ungleichstellung?
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Ungleichbehandlung von Umgang und Unterhalt durch das JA? - von Jessy - 30-05-2012, 20:29

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