Umgangsbegleitung wird dann zum Problem, wenn ungeeignetes Personal zweifelhafter Einrichtungen zum Einsatz kommt.
Ich bleibe dabei: Wenn Anordnung droht, dann Flucht nach vorn und neutrale Institution und Personal selbst vorschlagen. Besser andere Maßnahmen vorschlagen, wenn bU von vornherein gegen den Vater begründet wird.
Hilft aber uU alles nicht, da JÄ immer ihre Giftgriffel ans Verfahren legen können. Und Richter können in weiten Grenzen eh machen, was sie wollen.
Ich bleibe dabei: Wenn Anordnung droht, dann Flucht nach vorn und neutrale Institution und Personal selbst vorschlagen. Besser andere Maßnahmen vorschlagen, wenn bU von vornherein gegen den Vater begründet wird.
Hilft aber uU alles nicht, da JÄ immer ihre Giftgriffel ans Verfahren legen können. Und Richter können in weiten Grenzen eh machen, was sie wollen.