02-06-2012, 14:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2012, 14:06 von Absurdistan.)
Der Arbeitgeber interessiert da überhaupt nicht. Lebst du nicht mehr mit dem Kind im selben Haushalt ist Ende. Wenn du nicht mal das gem. Sorgerecht hast kannst du ja noch nicht mal selbst mit dem Kind ausziehen. Wie bei der Sorge hängt alles vom Willen der KM ab.
Ich hatte mir vor der Elternzeit immer fleissig die Überstunden ausbezahlen lassen und viel gearbeitet weil ja anhand des Lohnes das Elterngeld berechnet wird. Für die Zeit der Elternzeit hat mein Arbeitgeber extra jemanden eingestellt der mein Schicht macht. Nun muss ich Frühschicht machen und verdiene wesentlich weniger.
Für den Unterhalt wurde natürlich der Verdienst der letzten 12 Monate rangezogen also die Monate wo ich wegen Elterngeld viel gearbeitet habe.
Ich hatte mir vor der Elternzeit immer fleissig die Überstunden ausbezahlen lassen und viel gearbeitet weil ja anhand des Lohnes das Elterngeld berechnet wird. Für die Zeit der Elternzeit hat mein Arbeitgeber extra jemanden eingestellt der mein Schicht macht. Nun muss ich Frühschicht machen und verdiene wesentlich weniger.
Für den Unterhalt wurde natürlich der Verdienst der letzten 12 Monate rangezogen also die Monate wo ich wegen Elterngeld viel gearbeitet habe.