05-06-2012, 12:00
(05-06-2012, 11:17)wackelpudding schrieb:Nö zum Nö.(05-06-2012, 10:08)Hagen von Tronje schrieb: Ich dachte, dass der Bedarf des Kindes durch den Lebensstandart aus der Beziehung geprägt wird.
Nö, der Bedarf des Kindes leitet sich aus den aktuellen
Das behaupten die Richter zwar immer und die ganze Welt glaubt es, nur steht im Gesetz das genaue Gegenteil!
§1610 BGB:
(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt).
Wenn die Richter sich an das Gesetz halten würden müsste sich der Unterhalt nach seinem eigenen Lebensstandard bestimmen und der orientiert sich ja wohl eher an der Mutter bei der er lebt als an seinem Vater, von dem er bisher nicht erleben durfte als regelmäßige Überweisungen.
Ich bin auch keineswegs der Meinung, dass Kinder von reichen Eltern auch wie Königskinder erzogen werden müssen.
Die Erfahrung, dass eine Hälfte der Bevölkerung für die andere zu arbeiten hat halte ich für das Gegenteil einer guten Erziehung.
Wie Hagen von Tronje in seinem sehr guten Beitrag schon schrieb.
Ich bin der Meinung, dass sich Zwangsunterhalt, wenn er denn überhaupt fällig wird, am Mindestbedarf des Kindes orientieren sollte und es dem jeweiligen Elternteil obliegt zu entscheiden, ob es evtl. noch etwas oben drauf packen möchte.
Dass das die Entscheidung der Eltern ist, steht nämlich auch im Grundgesetz.
Und da steht nicht, dass das die Entscheidung des anderen Elternteils, oder gar eines machtgierigen Homunkulus im albernen schwarzen Kittel ist.