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Zweifelhafte Methoden des Jugendamtes
#16
Noch was vergessen:
bei Neueinbuergerung muessen nur Standard-Papiere aus Deutschland vorgelegt werden, Geburtsurkunde, Heiraturkunde+ gueltiger Reisepass.

Die Kindsmutter hatte meinen Partner in der Schwangerschaft verlassen. Er verdiente sehr wenig, KU, Kindergelt, Wohngeld mit Hartz IV + Erziehungsgeld 300 Euro (altes Recht) hatte sie mehr als er. Da lohnt sich eben nicht, eine Familie zu gruenden!
Dass er sich neue Partnerinnen sucht, sie aber nicht, kann sie aber nicht dem Kindesumgang in Frage stellen. Aber in Deutschland darf sie das.

Ein Glueck hat mich meine Familie anders erzogen - obwohl ich auch Scheidungskind bin - meine Mutter ist arbeiten gegangen nach der Scheidung, sie hatte auf Unterhalt von meinem Vater verzichtet. Begruendung: sie wolle spaeter mal eine eigene Rente haben und eigenes Geld verdienen.

Ich hatte mal ein Auslandssemester in Daenemark studiert (vor langer, langer Zeit). Eine Freundin mailten mir, dass dort eine Mutter letztes Jahr wegen Umgangsverweigerung in den Knast musste, eine 2. kurz davor stand, aber dann einlenkte. In Skandinavien ist man im Familienrecht sowieso viel weiter.
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RE: Zweifelhafte Methoden des Jugendamtes - von Globalisierte - 07-06-2012, 10:46

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