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Die Mediation......
#1
.... losgelöst vom Thema "Umgangstermin am Montag..."

(04-06-2012, 16:55)p schrieb: Ein Richter des Typs "keine Lust, kein Beschluss". So einen hatte ich auch. Ich halte es für einen weitgehenden Fehlschlag, so wie es lief. Gegen die Mediation ist nichts einzuwenden, aber du hättest trotzdem einen Beschluss zum Umgang verlangen sollen. Nicht nur für morgen und einen Tag der nächsten Woche. Der Umgang muss wieder regelmässig stattfinden, wenn auch bis zu einer Einigung in geringerem Umfang wie angestrebt. Über eine endgültige und umfassende Regelung kann man sich dann in der Mediation unterhalten - während der Umgang anläuft.

Das Verhalten des Richters ist die klassische Verarsche des deutschen Familienrechts. Solchen Nichtstuern gehört eigentlich ein Tritt in den Hintern gepfeffert, Rückstufung zum Aktenträger. Mehr kann er nicht. Du gehst raus und hast eigentlich nichts erreicht ausser einer Fahrkarte zur nächsten Station der Helferindustrie, über deine Anträge ging er rechtsbrecherisch hinweg. Die nächste Station muss wieder bezahlt werden und dort können nur wieder wachsweiche Absichtserklärungen entstehen. Selbst die billigen und schwachen Ordnungsmittel, Umgangsregelungen und Versprechungen des FamFG wurden dir verweigert. Du musst dort stärker auftreten, verlangen dass über deine Anträge entschieden wird. Zu viele Väter lassen sich bequatschen und herumschieben wie alte Güterwaggons. Abgehängt von der Familie, nur noch zwischen toten Gleisen verschoben.


Ich hatte der Mediation gerne zugesagt. War neugierig. Sicher auch in der Hoffnung, etwas zu erreichen und auch, um den gerichtlichen Anweisungen genüge zu tun.

Weshalb "p" Recht hat :

1. Kosten : 1 Std. schlägt mind. mit 100 € zu Buche (teilbar durch 2 Pers.)
VKH in einem Verfahren (Umgang) mit anschl. Beschluß wäre also machbar - auch für finanziell schwache Personen.
Im ersten Termin saßen wir 3 Stunden (!) . Macht für mich : Mind. 150 €. Für den Anfang ! Also deutlich teurer oder gar unmöglich zu stemmen.

2. Mediation dauert bei Umgangsboykotten zu lange! In meinem Fall: Als ich meine beiden Kinder abends abholen wollte, (Termine vom Gericht festgelegt), kam beim ersten Termin keines der Kinder mit und beim zweiten Termin nur die älteste für einen kurzen Spaziergang. Und wann bitte soll nun der nächste Umgang sein? Nach Ende der Mediation etwa? Entfremdungsmaschinerie läßt grüßen.

3. Mediatorin hiel erst einmal etwa einstündiges Gespräch, wie Mediation überhaupt funktioniert. In den drei Stunden dort, konnten zwar Beide zu Wort kommen, aber ein Arbeiten an der Situation war noch gar nicht möglich. Es muß ja ein gewisses Schema eingehalten werden, bevor man zum Punkt kommt. Und das dauert !

4. 10 Monate des Wartens auf einen Termin zum Vermittlungsverfahren um dann in eine Mediation verwiesen zu werden. No Comment.....

5. Umgangsboykottierende Mütter haben schlicht die Möglichkeit, ihren ganzen verlogenen Müll und ihre angeblichen guten Absichten untermitleidheischenden Gefühlsduseleien dar zu bieten um zu versuchen ihre Ziele nun hier unter faulen Kompromissen legitimieren zu lassen. Wieder gewinnt sie Monate an Zeit, nach erfolgter Kindesmanipulation den Sack nun zu zu machen.

6. Mediation bringt überhaupt nichts bei Trennungspaaren, die seit Jahren im Clinch liegen. Kommentar der Mediatorin: Es gäbe Studien die besagten, dass ein Ex-Paar, dass beispielsweise 5 Jahre in Clinch liegt, weitere 5 Jahre braucht (unter Verbesserungen des Verhältnisses während dieser Zeit) um auf eine kommunikativ annehmbare Basis gelangen zu können.
Wo ist dann der Sinn zu suchen in Bezug auf ein Umgangsverfahren, dass zwangsläufig eine gewisse Eile Voraus setzen sollte ?

7. Die Mediation ist mißbrauchsanfällig. Nicht nur der Umgang sollte besprochen werden, sondern auch die Vermögensauseinandersetzung! In meinem Fall die Aufteilung eines noch gemeinsamen vermieteten Hauses. Ein gefundenens Fressen für die Mutter, das Thema auf das Haus zu lenken, das sie unbedingt haben muß, und vom Umgang ab zu lenken um die Sache gleichzeitig in die Länge zu ziehen und in der Hoffnung, anderweitige Geländegewinne zu erzielen.

8. Die Konfrontation mit der neuerlich dargebotenen Lügerei (hier genannt : Andere Wahrnehmung ;-) ....) ist psychsich anstrengend und dem neuen Leben und der neuen Familie nicht dienlich. Da freut sich der neue Partner/die neue Partnerin, wenn Du Dich nun permanent zum netten Plausch mit der/dem Ex triffst.

Fazit : Mediation/Wirtschaftsmediation macht Sinn.
Mediation bei frisch getrennten Paaren kann Sinn machen.
Mediation in seit Jahren strittigen Situationen, die sich auf die Kinder auswirken und gleichzeitig Umgangsboykott hervor riefen, macht nur scheinbar Sinn, ist aber tatsachlich nur dazu da, dass die Gerichte und Richter sich den Kittel sauber halten können um keine Entscheidung treffen zu müssen, frei nach dem Motto : "Laß die das mal unter sich regeln."

Brichst Du die Mediation ab oder widerrufst später eine "faule" Regelung, bist Du wieder der Gearschte.

Grund :
Warum macht Mediation in solch kritischen Situationen keinen Sinn und warum wäre ein Beschluß schlicht besser gewesen ?

Mediatorin erklärt folgendes :
Rechts liegt die Mutter im Schützengraben. Links der Vater. In der Mitte stehen die Kinder und bekommen alles ab.
Irgendwann greift der Schutzinstinkt der Kinder. Sie verlassen den Raum der Mitte und schlüpfen hinter eine der beiden Parteien. Stellen sich also bildlich hinter den Rücken eines Elternteiles und schützen sich so vor Beschuß. Meist also hinter den Rücken der Mutter, da sie dort wohnen.
Dadurch allerdings bekommen sie den Beschuß seitens des Vaters immer noch mit (da die Mutter diesen natürlich kommuniziert), aber nicht den Beschuß der Mutter auf den Vater.
Die Situation wird durch den neuen Blickwinkel der Kinder einseitig. Der Vater wird nun der Böse. Die Mutter die Gute. Die Entscheidung ist gefallen.

Dem will die Mediatorin natürlich entgegen wirken.

Ergebnis dieser Erklärung der Mediatorin :
Die Mutter lehnt sich grinsend zurück und sagt : "Ja, genau so ist das. Die Kinder sind jetzt unter meinem Schutz! Sie bekommen das alles mit. Deshalb wollen sie nicht mehr zum Vater. Weil der immer so schlimme Sachen unterstellt und weil immer was Neues bei uns einschlägt.!"

Die Mediatorin hat der Mutter eine Steilvorlage gegeben und die Mutter weiß nun : "Ziel erreicht!"

Am Ende des dreistündigen Gespräches lautete die Frage der Mediatorin (nunmehr ziemlich entmutigt) : Wollen Sie überhaupt eine Lösung?

Hausaufgabe der Mediatorin : Schreiben Sie für das nächste Mal auf, was Sie an der Erziehungsmethode des jeweils Anderen gut finden.

Meine Antwort lautet leider : Gar nichts.
Ob das der Verhandlungsführung wohl gut tut?^^

Schlußendliches Fazit, entgegen der Meinung Einiger hier :

Siehe FAQ ! Auch die Mediation ist leider nur ein Mittel der Helferindustrie, ein einträgliches Sümmchen zu verdienen und Verfahren so lange in die Länge zu ziehen, bis sich die Sache erledigt hat. In hochstrittigen Situationen und bei Umgangsboykott dient sie nicht der Lösungsfindung, sondern verzögert dringend notwendige Beschlüsse und schafft vollendete Tatsachen insbesondere für das verbliebene Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, wenn : Die Mutter zur Zielsetzung hat die Kinder dauerhaft zu entziehen und sogar kund tut, dass sie kein geregeltes Umgangsrecht haben möchte. Das plappern die Kinder nun ohnehin nach.

P.S.: Tipp für Harten im Garten :
Was dort tatsächlich eingeschlagen hat, ist meine Anzeige nach § 235 StGB (Kindesentzug), die ich zusammen mit Ibikus formulierte, denn zumindest wird wohl scheinbar derzeit ermittelt! Nachdem die Staatsanwaltschaft mir seinerzeit den Eingang der Anzeige bestätigte, liegt bis heute keine Einstellung des Verfahrens vor. Ich hatte darum gebeten, mir dies explizit dann mit zu teilen. Allerdings konnte ich sogar ein Schreiben vorweisen, in dem stand, dass die Mutter unter Zahlung von div. Abfindungen (Haus) und Unterhalstrückständen eine Unterbrechung des Umgangs (1.5 Jahre) selbst forderte.
Vielleicht sollten viel mehr Väter solche Schritte gehen.

Wenn der Vater schon entsorgt ist, dann steht ihm zumindest zu, auch das StGB zu nutzen. Die gegenseite hat ja auch ihren § 170 StgB, mit dem sie ungeniert herum schmeißt.
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