18-06-2012, 16:53
(18-06-2012, 15:51)IPAD schrieb: Seit Nov 2011 wird kein KU mehr gezahlt, ein Unterhaltstitel besteht noch nicht. Die Mutter beantragte UVS beim örtlichen JA. Ich musste meine Einkommensverhältnisse offenlegen, was (da selbständig) doch schon ein wahnsinniger Kopieraufwand war.Danach hattest Du dem JA bereits die Möglichkeit gegeben, Deine unterhaltsrelevanten Einkünfte zu errechnen.
Wenn Die KM nun in ein Zuständigkeitsgebiet eines anderen JA verzieht, genügt der korrekte und ordentliche schriftliche Hinweis, dass Du die Unterlagen bereits dem vorherigem JA eingereicht hattest, von dem man bitte die Akte anfordern möge.
Als selbständiger Kaufmann hättest Du nicht die Zeit, alle zwei Wochen einen Wust von Kopien anzufertigen, nur weil es der KM beliebt, durch einen Wechsel des Wohnortes väterliche Umgangsrechte auszuhebeln.
Wenn Du nicht sorgerechtigt sein solltest, dann vergiß nicht den Slogan:
Kein Sorgerecht - kein Unterhalt. Basta!
(Und schreibe dabei, dass Dir der liebe Gerald Emmermann vom Väterwiderstand.de dazu geraten hätte!)