19-06-2012, 10:44
(19-06-2012, 10:36)Jessy schrieb: Vergiss nicht, deine Leistungsunfähigkeit offiziell feststellen zu lassen. Einfach nichts zu machen führt nur dazu, dass UVS gezahlt wird und Schulden auflaufen. Nur wenn du von offizieller Seite schriftlich hast, dass du entsprechend deinen derzeitigen Verhältnissen nicht unterhaltsleistungsfähig bist, entstehen keine Schulden.Das stimmt nicht ganz - UVS wird so oder so gezahlt. Die UVK versucht dann natürlich das Geld wieder zurückzubekommen und schreibt dich an, deine Einkünfte darzulegen. Danach wird dann festgestellt, dass du nicht leistungsfähig bist. Du musst selber nichts unternehmen, die kommen von ganz allein auf dich zu.
Ansonsten: Immer schön die Lohnzettel/ALG-Bescheide aufheben, so dass du zur Not auch nachträglich nachweisen kannst, dass dein Einkommen zu niedrig war.