19-06-2012, 20:59
(19-06-2012, 18:52)Jessy schrieb: Ob das Kind (also praktisch die KM) nur zu einer Stelle rennen darf, um die Auskünfte einzuholen, oder zu zwanzig, scheint nicht eindeutig geregelt.Sinn (ratio legis) der Vorschrift ist u.A. unnötige gerichtliche Verfahren vorzubeugen.
Absatz zwei liese sich zwar in Richtung "einmalige Auskunft alle zwei Jahre" deuten, aber Auslegungen sind halt immer so eine Sache... die kann ein anderer auch anders auslegen. Willkommen in der Grauzone der Juristerei.
Die werden aber geradezu provoziert, wenn die KM sich wiederholt, ohne Anhaltspunkte dafür zu haben, dass sich innerhalb des in Abs. 2 genannten Zeitraumes unterhaltsrelevante Einkommensveränderungen ergeben haben, verschiedener Stellen (denkbar wären ja auch verschiedene Rechtsvertretungen) bedient, um Auskünfte zu verlangen.
Von Rechtsunsicherheit oder von einer rechtlichen Grauzone zu sprechen, halte ich deswegen für nicht gerechtfertigt.
Die von der KM beauftragte Stelle (die UVK) hatte Auskünfte erhalten.
Damit hat der Vater das seinerseits Erforderliche geleistet.
Soweit keine konkreten Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sich sein Einkommen/ finanzielle Situation verändert hat, gilt Abs. 2: weitere Auskünfte innerhalb von zwei Jahren nur bei glaubhaften Hinweisen auf Veränderungen.