17-04-2018, 08:28
Ansprüche aus einer vorsätzlichen sittenwidrigen Handlung ... oder so - gehen im Insolvenzverfahren nicht unter.
Das waren eher die Anwaltskosten, die sie ggf. auf die Bretter geschickt haben.
Das waren eher die Anwaltskosten, die sie ggf. auf die Bretter geschickt haben.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
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This machine kills [feminists]!
(Donovan)