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Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
#12
Vicente,
was willst Du denn immer beim Beistand?
Die rechnen nach OLG-Richtlinien, die KEINE Gesetzeskraft haben. Es sind nur Empfehlungen für die Entscheidungen der Familiengerichte.

Die Regelungen des SGB sind sehr viel klarer und verbindlicher.

Ich habe den Eindruck, daß Du das mit der Aufstockung noch nicht vollständige ausgeleuchtet hast.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von Ibykus - 23-06-2012, 22:27
RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von Nappo - 24-06-2012, 12:44
RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von Skipper - 24-06-2012, 22:28

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