04-11-2013, 16:48
Natürlich muss der Knabe wollen. Aber selbst wenn er 18 ist, ist er noch nicht selbstständig, sondern erst im 2. Lehrjahr.
Unsere bisherige gemeinsame Immobilie, in der er mit seiner Mutter noch wohnt, wird im Januar 2014 zwangsversteigert - eine neue Bleibe braucht er sowieso. Die jetzige ist 20 Kilometer von seiner Ausbildungsstelle entfernt - ich biete ihm eine Wohnung vor Ort.
Wenn das alles so kommt, der Junge zieht zu mir und die Exe zahlt auch nur einen Monat keinen KU, dann bin ich beim Staatsanwalt. Der §170 StGB gilt auch für Frauen - Exe hätte im umgekehrten Fall auch nicht zugewartet.
Austriake
Unsere bisherige gemeinsame Immobilie, in der er mit seiner Mutter noch wohnt, wird im Januar 2014 zwangsversteigert - eine neue Bleibe braucht er sowieso. Die jetzige ist 20 Kilometer von seiner Ausbildungsstelle entfernt - ich biete ihm eine Wohnung vor Ort.
Wenn das alles so kommt, der Junge zieht zu mir und die Exe zahlt auch nur einen Monat keinen KU, dann bin ich beim Staatsanwalt. Der §170 StGB gilt auch für Frauen - Exe hätte im umgekehrten Fall auch nicht zugewartet.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1