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Kindesunterhalt: Studium + Ehegatte
#11
@Clint Eastwood:mit dem Zitieren habe ich leider so meine Probleme. Ich versuchs mal.

[ Zum Thema Ehemann:

Du lebst dann in einer Bedarfsgemeinschaft, d.h. Du sparst Geld, weil Ihr zusammenlebt und weil Dein Männe Dir auch Taschengeld geben muss.
Das reduziert Deinen Selbstbehalt in Bezug auf den KU erheblich. ]

Sein Einkommen ist ja auch nicht hoch: ca. 1158€ ( Er hat ja das Recht seinen angemessenen Selbstbehalt zu behalten.

Das BGB sagt ja: § 1360
Verpflichtung zum Familienunterhalt
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.

Wenn ich ein Studium mache, führe ich ja keinen Haushalt. Da frage ich mich, wieso ich noch einen Anspruch auf Taschengeld haben sollte??
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RE: Kindesunterhalt: Studium + Ehegatte - von Revolution - 28-06-2012, 18:34

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