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BVerfG 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 und 1 BvR 774/10 zu fiktivem Einkommen
#9
+++++++++++Die Fälle BVerfG 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 und 1 BvR 774/10+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Hab jetzt gerade erst nach jahrelanger (!) Recherche auf einer anderen Seite etwas zu diesen Urteilen (in Bezug auf fiktives Einkommen) gefunden -hatte wohl endlich mal die richtigen Suchbegriffe  Rolleyes -.

Das ist doch GENAU das, was ich jahrelang bzgl. meiner Situation und dem "wie" meiner per Gerichtsurteil (aus 2010) titulierten Unterhaltsrückstände gesucht habe! Als ich 2010,2011 und wohl noch Beginn 2012 versucht habe, meinen Titel bzw. das Urteil abändern zu lassen, hat mich ja noch jeder damals aufgesuchte Anwalt abgewiesen. Nach diesen Urteilen gehe ich eindeutig davon aus, das ich heutzutage gar keine Rückstände haben dürfte.

Bedenklich finde ich nur, das auch mein jetziger Anwalt mich nicht mal auf diese Urteile hingewiesen hat. Sind die in der Praxis mal wieder völlig belanglos?

Ansonsten gehe ich doch davon aus, das mein demnächst volljähriges Töchterchen gerne eine Pfändung der Rückstände versuchen kann, diese aber nicht durchführen kann rechtlich betrachtet? Würd mich ja freuen.

Aber wahrscheinlich gibts wieder irgendeinen Grund, wieso ausgrechnet bei mir o.g. Urteile keine Rolle spielen
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RE: BVerfG 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 und 1 BvR 774/10 zu fiktivem Einkommen - von Gast1969 - 23-09-2019, 03:38

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