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BVerfG 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 und 1 BvR 774/10 zu fiktivem Einkommen
#12
Willkommen im Club der Zahlväter, heute Morgen bekam ich den Brief vom Gericht, ich solle Unterhalt in Höhe von 100€ zahlen.
Seit der Erhöhung letzten Jahres hatte ich nur noch Unterhaltszahlungen am Jugendamt gemacht 185 € die vom Jobcenter da aufgeteilt wurde nicht mehr bis zur Verhandlung.
Da ich in Belgien wohne ist dann irgendwann mal aufgeflogen, dass Belgien der Mutter 200 € Unterhalt monatlich zahlt.
Dieses ist nun von der Richterin als Unterhalt anerkannt worden, da die Zahlungen von jedem Arbeitnehmer in Belgien ob Kind oder nicht abgetreten wird.

Blöderweise rechnet man mir nur 150€ statt 200 an ??? Rückzahlungen soll ich auch noch machen obwohl Kindergeld seit Jahren in Höhe von 200€ + mein Anteil 185€ bezahlt worden sind. Jetzt gehe ich in Berufung und möchte wie deutscher Staat auch erstmal meine Rückzahlungen, welche ich Jahre zu viel bezahlt habe erstattet bekommen und auch mit Zinsen. Gerechnet habe ich 8500 € da bin ich mal gespannt auf Antwort. Alle Zahlungen habe ich schriftlich vorgelegt. Aber Richter haben diese irgendwie nicht gesehen.

Noch dazu kommt dass ich meinen Lohnzettel mit 950€ Monatlich vorlege aber man mir ohne Gründe 1500€ Monatlich anrechnet, hier auch wieder in Berufung. Irgendwie sind das Analphabeten die nicht mal Zahlen lesen können, geschweige denn eine richtige Entscheidung fällen.

Durch behinderte geht die Welt zu Grunde.
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RE: BVerfG 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 und 1 BvR 774/10 zu fiktivem Einkommen - von Wiederankläger - 23-09-2019, 18:39

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