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Wenn der Arbeitgeber mitmacht
#28
(12-07-2012, 19:18)Clint Eastwood schrieb: Warum wartest Du nicht einfach den Ausgang des Verfahrens ab? Danach kannst Du bestens vorbereitet immer noch die Biege machen.

Wenn er den Ausgang des Verfahrens abwartet, wird es zu spät sein. Erstens wird das wohl nicht nur ein Verfahren werden, sondern mehrere. Und zweitens sind dann Urteile gesprochen, die vollstreckt werden.

Besser ist es, es gar nicht so weit kommen zu lassen.

Und vor allem: der Gegenseite Entschlossenheit demonstrieren! Lasse sie mit jeder Faser deines Körpers, mit jeder Miene deines Gesichts, mit jedem gesprochenen oder geschriebenen Wort wissen, dass sie nichts bekommen werden! Natürlich werden die [Unterschreitung des Mindestniveaus] Zeter und Mordio schreien und jammern und drohen und was sonst noch alles- wichtig zu wissen ist nur eins: es handelt sich hier um einen Zivilprozess, kein Strafverfahren. Und im Zivilprozess kann jeder behaupten was er will, ohne das je beweisen zu müssen.
Vorwürfe, Unterstellungen,Verleumdungen der Gegenseite sitzt man aus und konzentriert sich auf die Fakten. Und das sind eben Kontoauszüge, Verdienstbescheinigungen, Mietverträge etc. pp. Und nur das zählt - wenn er ruhig abwartet was die Räuberbande mit ihm macht, wird er zum Opfer werden.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von tumi - 10-07-2012, 09:20
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von beppo - 10-07-2012, 09:28
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von p__ - 10-07-2012, 10:05
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