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Besetzung des Jugendhilfeausschusses durch Richter
#3
*lach*
man müsste mal beleuchten, wie sich diese Zweigliederung des JA im Einzelfall auf lfde Verfahren auswirkt oder auswirken kann.

Wenn es wegen der Hinzuziehung des JA als Verfahrensbeteiligter auf einer anderen Ebene zu einer "Zusammenarbeit" (die es ja hinter dem Rücken der Väter unter JA, Müttervertretung, Verfahrensbeistand d. Kindes sowieso nachgewiesener Maßen schon gibt) kommt, an der nun auch noch der/ die Dezernatsleiter/in des angerufenen Gerichts in seiner Eigenschaft als Richter/in teilnimmt, sollten wir wissen, wie wir uns dagegen wehren müssen.
Auffällige Gemeinsamkeiten, die sich durch eine solche "konspirative" Zusammenarbeit erklären lassen oder auch nur darauf hindeuten, sollten künftig Veranlassung sein, einmal bei der Kreisverwaltung nachzuhaken ...

Danke, webmin!
Wundern müssen wir uns bald über gar nichts mehr.
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RE: Besetzung des Jugendhilfeausschusses durch Richter - von Ibykus - 12-07-2012, 00:43

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