12-07-2012, 14:47
Auf keinen Fall einen Vergleich!
Wenn die Richterin meint, dich zu Mindest-KU verurteilen zu müssen, dann soll sie das tun.
Warum sollst du ihr auch noch die Arbeit abnehmen, das zu begründen.
Gerade vor dem Hintergrund der 3 aktuellen BVerfG Beschlüsse hat sie damit richtig arbeit.
Da darf sie dann auch gerne reinschreiben, dass du den KU vom ALG2 bezahlen sollst.
Um deinen KU beim JC absetzen zu können, brauchst du ja nicht nur den Nachweis der Zahlung, sondern auch einen Titel, den du ja offenbar zur Zeit nicht hast.
Wenn du jetzt eine Vorabzahlung leistest, würde dir als Beweis angelastet, dass du ja bezahlen kannst, wenn nur der Druck hoch genug.
Ansonsten kann die Richterin oder die Exenratte dir das Geld ja vorstrecken.
Wenn sie dich zu KU verurteilt, kannst du ja immer noch zum JC rennen. Das geht aber die RAtte und Richterin nichts an.
Jetzt bloß nicht klein beigeben.
Du hast schon gut angefangen.
Wenn die Richterin meint, dich zu Mindest-KU verurteilen zu müssen, dann soll sie das tun.
Warum sollst du ihr auch noch die Arbeit abnehmen, das zu begründen.
Gerade vor dem Hintergrund der 3 aktuellen BVerfG Beschlüsse hat sie damit richtig arbeit.
Da darf sie dann auch gerne reinschreiben, dass du den KU vom ALG2 bezahlen sollst.
Um deinen KU beim JC absetzen zu können, brauchst du ja nicht nur den Nachweis der Zahlung, sondern auch einen Titel, den du ja offenbar zur Zeit nicht hast.
Wenn du jetzt eine Vorabzahlung leistest, würde dir als Beweis angelastet, dass du ja bezahlen kannst, wenn nur der Druck hoch genug.
Ansonsten kann die Richterin oder die Exenratte dir das Geld ja vorstrecken.
Wenn sie dich zu KU verurteilt, kannst du ja immer noch zum JC rennen. Das geht aber die RAtte und Richterin nichts an.
Jetzt bloß nicht klein beigeben.
Du hast schon gut angefangen.