Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gültigkeit einer P-Konto-Bescheinigung
#6
Die P-Konto Bescheinigung ist unbefristet gültig. Die Bank, die das konkrete P-Konto führt ist jedoch berechtigt in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Bescheinigung für das P-Konto anzufordern. Erfahrungsgemäß machen die Banken hiervon nach etwa einem Jahr von dieser Möglichkeit Gebrauch. Es gibt aber auch Banken, die erst nach 2 Jahren oder später eine aktuelle Bescheinigung anfordern. Einige Banken fordern nicht ausdrücklich eine neue Bescheinigung an, sondern stellen das P-Konto nach einem Jahr einfach wieder auf den Basispfändungsschutz um. Das kann zu bösen Überraschungen führen. Ich empfehle meinen Mandanten daher immer bei der Bank nachzufragen, wann eine neue Bescheinigung vorgelegt werden muss. Dies hilft, um eine plötzliche Absenkung auf den Basisschutz zu vermeiden. Einige meiner Mandanten waren so freundlich mir Erfahrungsberichte zu senden und haben mir gestattet diese auf meiner Website zu veröffentlichen. Der Link zu den Erfahrungsberichten lautet: http://www.p-konto.de/erfahrungsberichte...m-p-konto/
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Gültigkeit einer P-Konto-Bescheinigung - von MaxPostulka - 17-09-2013, 10:08

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) calcaneus 24 21.431 04-04-2013, 20:00
Letzter Beitrag: Hasserfuellter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste