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Gültigkeit einer P-Konto-Bescheinigung
#4
Mach es nicht so kompliziert.

Du hast einen oder mehrere Titel, die du bedienen mußt. Dafür läßt du den Freibetrag erhöhen.

Ob du die auch bedienst, danach fragt keiner. Wer will denn die Arbeit auf sich nehmen, das zu prüfen? Das ist gesetztlich gar nicht geregelt. Geregelt ist nur, daß das Gericht, der Arbeitgeber, ggf. die Krankenkasse oder sonstwer diese Beträge bescheinigen darf.

Die Preisfrage ist, wer für eine Falschbegelaubigung im Streitfall haftet. Aber das wird hier ja gar nicht zum Thema.

Die Banken sichern sich nur ab, damit sie gegenüber weder dem Schuldner noch dem Gläubiger Schadensersatzpflichtig machen, falls ihre Auskünfte durch die Bescheinigungen veraltet sind.

Erst wenn ein PfÜB vom Unterhaltsgläubiger auf dem P-Konto aufschlägt, sind die Freibeträge für den Schuldner sowieso Schnee von gestern. Aber auch nur dann, wenn der Gläubiger das auch beantragt hat.

Also noch mal für dich in Kurzform:

Titel/Zahlungsverpflichtung nehmen, zur Rechtspflege am Amtsgericht gehen und Bescheinigung auf Basis der Zahlungsverpflichtung aus Unterhalt erstellen lassen.
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RE: Gültigkeit einer P-Konto-Bescheinigung - von Sixteen Tons - 17-07-2012, 17:04
RE: Gültigkeit einer P-Konto-Bescheinigung - von MaxPostulka - 17-09-2013, 10:08

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