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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#51
Zitat:Wenn deine Unterhaltsschulden auch die letzten Monate entstanden sind, nutzt dir das nichts. Die müssen erst mehr als ein Jahr her sein oder abgetragen sein, um §850c statt §850d zu unterfallen

Sind se, durch die Pfändungen kam ja noch nichtmal der Mindestunterhalt zustande.


Zitat:Dass das Neuland für dich ist, ist keine Schande. Dass es lange Jahre für dich Neuland war, schon eher. Du hast sehr, sehr lange einfach alles weggeschoben. Jetzt solltest du beginnen, dich zu informieren, nicht nur hier in der faq, Aktivität entwickeln, weitere Schritte gehen.

Stimmt blöderweise und der schlimmste Fehler war die Antworten des JA immer für bare Münze zu nehmen.
Momentan bin ich dabei alles in eine Richtung zu bringen und die ganze Infos zu verwerten.

Dabei hilft die Schulbescheinigung z.B enorm da man dann die Gedankengänge ala "Geht das Kind zur Schule oder macht se ne Ausbildung, werd ich beschissen oder was?" einfach wegfallen können.

Ich habe mal dem JA geschrieben mit der Ankündigung die Differenz zur Pfändung zu zahlen damit der Mindesunterhalt gedeckt ist und gefragt wie der Vorschlag wäre um die Lohnpfändung aus der Welt zu bekommen.

Wird natürlich der Vorschlag kommen 50,-€ monatlich Rückstände zu zahlen und das ist mir dann defintiv bisserl zuviel,soviel kommt beim aufstocken nun auch nicht rum.
Alternativ lasse ich die Pfändung einfach noch ein Jahr laufen bis zur Volljährigkeit und schaffe den Beschluss dann so aus der Welt.

Dann muss die Tante halt monatlich den Differenzbetrag welcher auf das Konto des JA geht checken und an die Kindesmutter überweisen.
Denn die Pfändung geht ja auf das Konto der Kindesmutter und ich überweise halt nichts auf dieses Konto,..denn dann müsste ich mir leider die Hand abhacken und wäre nicht mehr arbeitsfähig.

Also,..soll se halt jeden Monat rechnen und zur Kindesmutter überweisen.

Nun ist halt die Frage ob ich sie auf eine anstehende Privatinsolvenz direkt hinweisen soll (erwähnte das ja schonmal blöderweise und dann ging ganz fix die Pfänderei los) und darauf der der Beschluß mit dem 18 geb ganz fix aus der Welt geschafft werden wird oder sollte ich mich da doch lieber etwas bedeckt halten?.

Ich hätte halt schon ganz gerne das die Dame merkt das ich nicht mehr willens bin mich für blöde verlkaufen zu lassen und deswegen packte ich diesen Satz in die letzte Mail.

Zitat:Allerdings bin ich ein wenig enttäuscht über den Informationsfluss, sie hätten mich durchaus auf die Möglichkeit aufstockendes ALG II zu beantragen hinweisen können.

Hätte ihnen und mir eine Menge Ärger erspart und für XXXXX wären es 2 Jahre lang bares Geld gewesen.

Denn so ein Schwachsinn, anstatt mir zu sagen "gehen se zum Jobcenter und stocken sie auf, dann haben se nich weniger inner Tasche und wir bekommen den Unterhalt",...macht sie einen Pfändungsterror ohnegleichen, ich verliere einen Job nach dem anderen, hab nix mehr zu futtern und das Kind welches sie vertritt bekommt noch nichmal Knete.

Ist in etwa so als wenn ich einem sage "schau mal wie stark ich bin" und hau mir dann selber inne Schnauze:\


Nachtrag:

Es sollen ja auch Unterhaltsschulden welche weitaus älter als ein Jahr sind gepfändet werden, man sagte mir das dieses möglich ist da ich ja meiner "gesteigerten Erwerbspflicht" nicht nachgekommen wäre.
Wer aber entscheidet dieses bzw macht das fest?.
Da gab es niemals etwas vom Gericht, keiner hat Unterlagen vom Jobcenter angefordert.
Ebenso hat man niemals von mir verlangt das ich Bwerbungen nachweisen soll.
Wie läuft so etwas ab?
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Azrael1966 - 11-08-2012, 15:48

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