26-07-2012, 12:55
Sie kann auf die Titulierung in jedem Fall verzichten.
Falls sie Sozialleistungen beantragt drängen die meisten Behörden auf Titulierung, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Aus eigener Erfahrung: Es reicht eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung und Zahlungsbelege der letzten 3 Monate.
Vereinbart man in einer Unterhaltsvereinbarung einen Unterhaltsbetrag, der unter dem Mindestunterhalt liegt, so wird Mutti sozialhilfemäßig meist so gestellt, dass sie den Mindestunterhalt bekäme oder es wird eine Einkommensauskunft des Unterhaltspflichtigen verlangt.
Eine Unterhaltsvereinbarung über dem Mindestsatz macht wenig Sinn beim Bezug von Sozialleistungen, da eine Anrechnung erfolgt.
Falls sie Sozialleistungen beantragt drängen die meisten Behörden auf Titulierung, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Aus eigener Erfahrung: Es reicht eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung und Zahlungsbelege der letzten 3 Monate.
Vereinbart man in einer Unterhaltsvereinbarung einen Unterhaltsbetrag, der unter dem Mindestunterhalt liegt, so wird Mutti sozialhilfemäßig meist so gestellt, dass sie den Mindestunterhalt bekäme oder es wird eine Einkommensauskunft des Unterhaltspflichtigen verlangt.
Eine Unterhaltsvereinbarung über dem Mindestsatz macht wenig Sinn beim Bezug von Sozialleistungen, da eine Anrechnung erfolgt.