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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#20
(31-07-2012, 12:31)Lidi schrieb: Entschuldigt, aber ich wollte anfangs eigentlich nur wissen, ob das JA handeln muss.
Es ist nur zum Handeln verpflichtet, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist. Da das aber ein völlig undefinierter Begriff ist, bleibt´s denen überlassen, wann sie was machen. Big Grin
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von blue - 31-07-2012, 16:47

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