31-07-2012, 21:47
(31-07-2012, 21:37)Jessy schrieb: Muss ich als neue Lebenspartnerin eines Zahlvaters der Beistandschaft des JA Auskünfte über mein Einkommen erteilen, bzw. muss er es?
Grundsätzlich nicht. Wie üblich im Lügen- und Tricksereigebäude, das sich "Recht" nennt, gibts natürlich faule Tricks, die das indirekt doch machen.
Man sollte als Vater bereits die Existenz einer Lebenspartnerin abstreiten und dafür sorgen, dass (offiziell) getrennte Wohnsitze bestehen. Dann wird die Selbstbehaltsreduktion wegen Haushaltsführungsersparnins etwas schwieriger.