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JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH
#1
Hallo zusammen,

folgender Stand. Ich ( Deutscher ) lebe / arbeite seit einigen Jahren in der Schweiz. Unser gemeinsames unehliches Kind ( 8 Jahre ) lebt bei der Mutter in D. Der KU wurde immer bezahlt aufgrund eines Titels . Bisher lies mich das JA in Ruhe. Vor ein paar tagen kam nun das Schreiben :

" Sehr geehrter Herr xxx, der BGH hat mit Urteil vom xx.xx.xx entschieden das die bisherige erfolgte Umrechnung der Alttitel von der Regelbetragsverordnung zum jetzt geltenden MU in anderer Form erfolgen muss. Da bei ihrem Kind ein solcher Alttitel besteht , wurde er nach der bislang herrschenden Meinung umgerechnet. Der BGH Rechtssprechung ergeben sich aus dem U Titel folgende U-Ansprüche..."...".Betrag X.."....
Da sich seit der letzten Unterhalstberechnung möglicherweise Aenderungen in ihren Verhältnissen .... blabla. "

Nun soll ich meine persönliche und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Ein Fragebogen über mehrere Seiten ist beigelegt und auch
soll ich Arbeits/ Verdienstbescheinigung bis 2011 ausfüllen lassen.

Meine Frage :
- Muss ich die Karten nun auf den Tisch legen
mit allem was dazu gehört ? (Das JA kennt mein bisheriges Einkommen in CH nicht / auch eine CH-Postadresse ist ihnen bis jetzt nicht bekannt :-)
- Wie habt ihr das so gehandhabt ?
- Wenn sie nun die Bescheinigung bis rückwirkend 2011 wollen , dann dürfen sie auch den zuweig bezahlten U bis 2011 zurückfordern ?

LG vom Fuchs
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Nachrichten in diesem Thema
JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH - von fuchs - 05-08-2012, 16:54

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