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JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH
#36
(17-12-2012, 15:52)fuchs schrieb: ....so nun die spannende Frage : Muss ich da vorbei gehen ? Wenn ichs nicht mach dann kommen sie mit der Rute ? :-))

Hallo Fuchs,

geh zu einem x-beliebigen Notar und lass eine Urkunde erstellen. Kostet dort auch nichts- wenn der Notar trotzdem Geld verlangt, droh ihm mit Anzeige.

Der Notar muss den Titel so erstellen, wie Du es wünschst. Befristet bis zum Tag XY, in der Höhe nach DEINEM Wunsch - Du kannst dich selbstverständlich an dem orientieren, was das Jugendamt geschrieben hat- musst Du aber nicht.
Tipp: ich habe zeitlich befristet tituliert bis zum Ende der Schulausbildung. Damit das Kind nicht, ohne dass ich davon unterrichtet werde, auf irgendeine andere Schule verschoben wird. Nach Ende der 10.Klasse Realschule muss sich das Kind wieder bei mir melden, wenn denn die Exe weiter Geld haben will. Und wenn das Kind eine Lehre beginnt und selber Einkünfte hat, dann reduziert das den Unterhaltsbetrag.

An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall eine Zahlbetrag statisch titulieren und befristet, längstens bis zum 18. Geburtstag des Kindes - oder eben kürzer, wie in meinem Beispiel.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: UPDATE ( 17.12.12) JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH - von Austriake - 17-12-2012, 16:43

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