27-04-2013, 16:06
Einkommen würde ich noch nicht offen legen.
Auf dem Formular würde ich ankreuzen "Ich bin bereit die Vaterschaft anzuerkennen" und dahinter handschriftlich vermerken "sobald ein positiver Vaterschaftstest vorliegt." Das schickst du zurück mit einem formlosen Schreiben, wann und wie denn ein freiwilliger Vaterschaftstest unter Zeugen durchgeführt werden kann/soll.
Es gibt nämlich aus unserer Erfahrung durchaus noch eine Möglichkeit zwischen "freiwillig privat" und "vom Gericht angeordnet", und zwar unter Vermittlung des JA beim Amtsarzt der zuständigen Gesundheitsbehörde. Das musst du zwar auch zahlen, erspart aber eine Vaterschaftsfeststellungsklage.
Der Anwältin schreibst du ebenso kurz, dass du dich meldest, sobald dir ein positiver Vaterschaftstest vorliegt.
Immer eins nach dem anderen.
Auf dem Formular würde ich ankreuzen "Ich bin bereit die Vaterschaft anzuerkennen" und dahinter handschriftlich vermerken "sobald ein positiver Vaterschaftstest vorliegt." Das schickst du zurück mit einem formlosen Schreiben, wann und wie denn ein freiwilliger Vaterschaftstest unter Zeugen durchgeführt werden kann/soll.
Es gibt nämlich aus unserer Erfahrung durchaus noch eine Möglichkeit zwischen "freiwillig privat" und "vom Gericht angeordnet", und zwar unter Vermittlung des JA beim Amtsarzt der zuständigen Gesundheitsbehörde. Das musst du zwar auch zahlen, erspart aber eine Vaterschaftsfeststellungsklage.
Der Anwältin schreibst du ebenso kurz, dass du dich meldest, sobald dir ein positiver Vaterschaftstest vorliegt.
Immer eins nach dem anderen.