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Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige
#1
...ist immer weniger zu empfehlen. Mit welchen Hintergedanken der BGH 4% des Bruttoeinkommens bei Unterhaltspflichtigen für private Altersvorsorge zugelassen hat, war immer klar: Angesichts der Rentenentwicklung wird ein signifikanter Anteil der Arbeitnehmer im Alter zum Sozialgeldempfänger und seinerseits Unterhaltsempfänger - vom Staat. Da gefällt den fett bezahlen Richtern natürlich nicht, schliesslich zapfen sie gerne selber an dieser Quelle reichlich.

Nun liegen neue Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums über das Rentenniveau ab 2030 vor, was z.B. heutige Väter im Alter bis zu ca. 50 Jahren betrifft: http://de.nachrichten.yahoo.com/armutsri...42182.html

Demnach muss man mindestens 2500 EUR brutto verdienen, um überhaupt das Sozialgeldniveau zu erreichen. Unterhaltspflichtige mit diesem Einkommen (=rund 1800 EUR netto) sollten sich also sehr genau überlegen, ob sie den Köder mit der privaten Altersvorsorge schlucken, um damit das Nettoeinkommen weiter zu senken und weniger Unterhalt zu zahlen. Im Alter verpufft die private Altersvorsorge sowieso vollständig, weil mit der gesetzlichen Rente das Sozialgeldniveau nicht erreicht wurde. Es kann besser sein, das Geld in mehr Unterhalt zu stecken statt in eigene Vorsorge.
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Nachrichten in diesem Thema
Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von p__ - 02-09-2012, 13:44
RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 02-09-2012, 18:43
RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 03-09-2012, 19:18
RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 04-09-2012, 19:14
RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 01-03-2013, 21:26

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