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Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige
#8
(02-09-2012, 20:47)Zausel schrieb: ein monatliches Einkommen von 2500 Euro Brutto muss auch erst einmal vorhanden sein.
Das stimmt. und dann kommen die Unterhaltsgeier, die sich um Renten und das Gemeinwohl nicht scheren und einfach "Mindest"unterhalt abziehen möchten....

Aus Sicht eines Vaters bleibt dennoch auch bei dem Einkommen nur der ALG II-Bezug. Der Gelackmeierte ist der, der vorher was angespart hat und berits Altersvorsorge getroffen hat:

Zitat:2990 ca. Arbeitgeber-Brutto
2500,00 Arbeitnehmer-Brutto
ca. 365 Steuern
ca. 490 Gesamtzahlungen an Rentenversicherung (je 245 Arbeitnehmer + Arbeitgeber)
ca. 75 Arbeitslosenversicherung
ca. 436 KV + Pflege-Versicherung
-----------------------------

1624,00 Nettoeinkommen
- 272 Kindesunterhalt Kind 10j
- 272 Kindesunterhalt Kind 8j
-330 Freibetrag
-----------------------------
750,00 anrechenbares Einkommen

Bedarf
580,12 Wohnung (573-608 in Berlin für 3-Pers.-Haushalt angemessen)
374,00
100,44 anteiliger Regelsatz (bei 12 Umgangstagen)
100,44 anteiliger Regelsatz (bei 12 Umgangstagen)
1155,00 Gesamtbedarf
----------------------------
405,00 ergänzendes ALG II

Zur Verfügung hat er dann 1485,00 Euro monatlich.

So ein Vater wäre total bescheuert, wenn er dann noch Altersvorsorge betreibt, um die Zuschussrente für Frauen (die selbstverständlich durch großzügige Kinderzeiten ohne Leistung beitragsfreie Zusatzzahlungen bekommen sollen) mitzufinanzieren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 02-09-2012, 18:43
RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von sorglos - 03-09-2012, 19:26
RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 03-09-2012, 19:18
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