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TAZ: R. Sonnenberger im Interview
#10
(24-01-2013, 22:05)Bluter schrieb: Die Simone Schmollack und die Mutter wird´s freuen: Der Neonazi darf seine Kindern nicht sehen, entschied das BVerfG, am 23.01.2012 (1 BvR 1766/12).
Und deshalb schrieb sie ja auch am 24.1 einen Artikel darüber, den ich aber ohne Kommentar nicht stehenlassen konnte.
Folgender Kommentar von mir ist leider noch nicht veröffentlicht worden:

Zitat:Sehr geehrte Frau Schmollack.
Auch wenn ich ein wenig Verständnis für ihre These aufbringen kann, so muss ich doch in einem Punkt widersprechen.
Ich selbst war betroffener mehrerer Gewaltschutzverfahren.
Der Gewaltschutz wird einfach durch eine eidesstattliche Versicherung ausgelöst.
Rechtsmittel dagegen werden i.d.R. nicht zeitnah behandelt, sondern erst NACH Ablauf der Gewaltschutzauflagen ins Absurdum geführt.
Strafanzeigen gegen falsche eidesstattlichen Versicherung werden regelmässig eingestellt, so wie in meinem Fall, auch wenn eindeutig gelogen wurde.
Während dieser Zeit werden Väter vor ihren Kindern entsorgt, wie auch selbst erfahren. In meinem Fall hatte ich noch Glück, dass eine höhere Instanz kein Verständnis dafür hatte, so wurde ich NUR wenige Monate von meinem Kind getrennt. Andere Väter hatten dabei nicht so viel Glück.
Was hat das mit ihren Artikel zu tun?
Psychische Gewalt ist schon ein Tatbestand des Gewaltschutz. Sie möchten gerne das noch näher hingeschaut wird. Natürlich zum Nachteil des Vaters.
Wenn der Vater zunächst "entsorgt" wurde und sich später herausstellt, die Mutter hat gelogen?
Wie ist das im Einklang des Kindeswohls zu bringen?
Oder sind das dann einfach nur "Kollateralschäden"?
Weiter schreiben sie:
"Aber ist es gut fürs Kindeswohl, wenn sich Mutter und Vater bis aufs Messer streiten? Und das vielleicht jahrelang?"
Was meinen Sie? Soll jetzt der Vater aufgrund dessen "entsorgt" werden?
Es liest sich wie eine Anleitung für Mütter:
"Man muss nur lang genug Sreit mit dem Vater provozieren, um ihn dann anschliessend entsorgen zu können.
Nur das ist leider ja schon Gegenwart:
Beim Antrag zum gemeinsamen Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern werden Väter regelmässig von den Richtern "nach Haus" geschickt mit den Worten: Kein gem. SR .Denn die Tatsache dass ihr hier seit, zeigt klar, dass ihr streitbehaftet seit. Dies dient nicht dem Kindeswohl.
Auch hier machen es sich die Richter es zu leicht.
Auch hier zeigen die Richter ein "Wink mit dem Zaunpfahl", dass Mütter nur "dagegen" sein müssen, um letztendlich das alleinige Sorgerecht zu behalten.
Lesen sie sich noch einmal ihren Artikel durch, ob das wirklich so mit dem Kindeswohl im Einklang zu bringen ist.
Oder teilen sie die Auffassung, dass die "Entsorgung" eines Vaters das "geringere Übel" sei?
Keine literarische Meisterleistung, ich konnte es mir aber nicht ersparen. Tongue
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RE: TAZ: R. Sonnenberger im Interview - von p__ - 03-09-2012, 09:02
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