04-09-2012, 22:27
Ich spekuliere: Die Mutter war verheiratet, das Kind somit ehelich, der gesetzliche Vater zunächst der betrogene Gatte. Gatte trennt sich von Mutter und zweifelt Vaterschaft an. Der biologische Vater kommt somit erst später ins Spiel, weil der vorher rechtlos gestellt war. Ich gehe davon aus, dass aus diesem Grund der biologische vater einer Adoption nicht vor 2009 widersprechen konnte, diese vermutlich überhaupt erst in Frage kam, derweil die infrage gestellte Vaterschaft nicht geklärt war, das Kind jedoch schon in Obhut super hyper fürsorglicher Dritter. Derweil hatten Kind und Pflegeeltern kontinuierlich ihre soziale Bindung ausgebaut. Was folgt ist die Zeit die Juristen brauchen den heiligen Gral des Kindeswohls zu finden und auf Hochglanz zu polieren. Das kann schon mal dauern.
Der Vater hatte also nicht das falsche Geschlecht; er stand schlicht nicht fest.
Das sind die kleinen Kollateralschäden, die drei mögliche gesetzliche Väter nunmal so nach sich ziehen. Das darf man nicht überbewerten, ist schließlich zum Wohl ...
Der Vater hatte also nicht das falsche Geschlecht; er stand schlicht nicht fest.
Das sind die kleinen Kollateralschäden, die drei mögliche gesetzliche Väter nunmal so nach sich ziehen. Das darf man nicht überbewerten, ist schließlich zum Wohl ...
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)