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Privathaftpflicht
#24
@raid: Ich habe mir die Versicherung der ERGO aufgrund deren Werbung angesehen. Diese hieß ja: Zahnersatz ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen. Zu teuer und schlechte Leistungen. Geht auch nicht anders. Wie will man das sonst kalkulieren?

Laß die Finger von dem Ding. Es ist so, dass eine Versicherung immernoch ein gewinnorientiertes Unternehmen ist und Zahnersatz ist teuer.

Tatsächlich haben diese Tarife die unangenehme Eigenschaft, dass sie gerne nach erfolgter Leistung vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Er hat ja jetzt nun neue Zähne ;-)
Das wissen die Versicherer auch.


Die billigen Tarife mit denen viel Werbung gemacht wird, versichern "das doppelte der gesetzlichen Leistungen" oder das "zweifache der gesetzlichen Leistungen" und sind meist ohne Gesundheitsfragen zu haben.
Das geht deshalb, da grundsätzlich schon vorhandene Lücken ausgeschlossen sind. Zum Anderen sind diese Tarife leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, da die Gesetzliche so wenig bezahlt, dass sich selbst die Verdoppelung kaum lohnt.

Beispiel:

Zahnersatz für 2 Zähne (Kronen) : Kostenpunkt Zahnarzt : 1.200 Euro
Zahlung der gsetzlichen KV (geschätzt) Fallpauschale : 240 Euro
Zahlung der "billigen" Zahnzusatz bei verdoppelung der GKV Leistung: 240 Euro
Eigenanteil: 720 Euro

Lohnt sich also kaum!

Die nächste Variante ist, dass ein Versicherer sagt, er zahle einen Prozentsatz von X auf die Zahnarztrechnung. Nehmen wir also einen Tarif der 70% der Zahnarztrechnung bis zum 3,5fachen Satz der Gebührenordnung zahlt (das ist so die Regel)

Rechnung Zahnarzt wie oben: 1.200 Euro
Ersattung GKV 240 Euro
Erstattung Zahnzusatzversicherung: 840 Euro
Eigenanteil 120 Euro

Der erstattungsfähige Betrag darf 100% nicht überschreiten.

Diese Versicherungen haben i.d.R. folgende "Beschränkungen":

1. Grundsätzliche Wartezeit in Höhe von 8 Monaten
2. Zahnstaffel: In den ersten Jahren ist die Höchsterstattungrenze begrenzt. (Diese sind je nach Vers. verschieden)
3. Zahnlücken i.d.R. bis max.: 2 (Weisheitszähne nicht mit zählen!)
4. Bei 2 und mehr Lücken erfolgt Risikozuschlag.
5. Evtl. sind auch mehr Lücken versicherbar oder aber eben ausgeschlossen (Je nach Versicherer)

Das ist so das Grundsätzliche erst mal.

Wenn also die Beißerchen zwar vorhanden aber marode sind, dann muss Dein Kumpel eine Zeit lang aushalten. Er kann normale Zahnbehandlungen durchführen lassen und muss sehen, dass er in Bezug auf Zahnersatz einfach etwa 4 Jahre überbrückt bekommt. Das geht, wenn man bedenkt, dass er wahrscheinlich schon lange genug die Beißerchen marode hat.

Er darf sich nicht aktuell in einer Behandlung befinden was Zahnersatz angeht.

Zahnbehandlung, wie Füllungen etc. werden ohnehin im Rahmen der GKV Leistungen gezahlt. Das teure ist eben der Zahnersatz.

Der Preis einer vernünftigen Versicherung dürfte zwischen 20 und 35 Euro pro Monat liegen, wobei sich dies trotzdem m.E. nach lohnt. Zahnarztrechnungen in 4 und 5stelliger Höhe sind "normal".

Zum Abschluss:

- Im Internet googlen (ich habe zwar auch noch die Möglichkeit, will aber eigentlich kein Versicherungsgeschäft mehr machen) und einen MAKLER raus suchen! Nicht den Einfirmenvertreter um die Ecke, da hier verglichen werden muss!

Ich habe einmal eine gute Erfahrung mit fairfekt.de gemacht. Der schickt mehrere Angebote und macht gute Vergleiche. Der Makler kann schauen welcher Tarif möglich ist.

Ich hoffe, ich konnte erst mal helfen.

Noch zur Info:

Die Erstattungssätze der GKV sind tatsächlich so niedrig. Die Leute glauben, sie bekämen wenigstens noch die 50% der Rechnung. Das war einmal. Nach der letzten Gesundheitsreform gibt es nur noch "Fallpauschalen", egal wie lange der Zahnarzt rumdoktorn muss.

Die Vertragslaufzeit ist i.d.R. 3 Jahre. Danach kann man einen Vertrag immer kündigen zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres.

Weitere Kündigungsmöglichkeiten sind:

1. Nach erfolgter Zahlung/Leistung des Versicherers. Frist: 4 Wochen
2. Nach Beitragsanpassung des Versicherers. Frist 4 Wochen
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