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Scheidungsrechtsreform 1977: So begann das Elend
#3
Auf der Suche nach dem Artikel von @expat ist mir ein anderer von 1980 untergekommen. Auch dort haben die Verfassungsschützer das Gesetz nicht verstehen, und eine Ehe nach fünf Jahren "Zerrüttung" nicht scheiden wollen. Schöner Artikel. Smile

Folglich sind nach dem seit 1977 gültigen Zerrüttungsprinzip Scheidungssperren und damit quasi Wiederverheiratungsverbote nicht mehr vorgesehen. Im Gegenteil: Die Familienrichter wurden verpflichtet, nach dreijähriger, in außergewöhnlichen Härtefällen nach spätestens fünfjähriger Trennung jede Ehe auf Antrag zu scheiden.

Dieser Lösung lag die Lebenseinsicht zugrunde, daß eine kaputte Ehe irgendwann nicht mehr zu reparieren ist. Doch die Verfassungsrichter fanden nun heraus, daß die Fünfjahresfrist dem Grundrechtsschutz von Ehe und Familie dann zuwiderlaufe, wenn die Scheidung "ausnahmslos auszusprechen" sei, also automatisch.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14334045.html
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RE: Scheidungsrechtsreform 1977: So begann das Elend - von blue - 14-09-2012, 19:41

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