15-09-2012, 10:08
Von der Redaktion:
Gewalt zum Wohle des Kindes ist mir zu niedlich. Diese Formulierung lässt nach meinem Geschmack viel zu viel Beifall zu. Es ist Strafvereitelung, Begünstigung, Förderung der Gefährdung des Kindes und vieles mehr. Gewalt zum Wohle des Kindes kann ja durchaus angebracht sein. Hier fehlt sie sogar, nämlich soviel Gewalt, dass die Mutter ausreichend diszipliniert wird.
Zitat:Kommentar:
Wenn Mütter die Väter der gemeinsamen Kinder nach der Trennung aus egoistischen Gründen heraus ausschalten wollen und sie damit ihren eigenen Kindern die Hälfte Ihrer Herkunft entziehen, sie entfremden und im Glauben lassen, der Vater sei ein Verbrecher, dann ist das Gewalt am Vater und am Kind.
Das ist Gewalt oder wie es so schön von Seiten des Jugendamts oder Familiengerichts heißt: ‘Zum Wohle des Kindes’, Gewalt also zum Wohle des Kindes … und 43 Erwachsene schauen zu.
Gewalt zum Wohle des Kindes ist mir zu niedlich. Diese Formulierung lässt nach meinem Geschmack viel zu viel Beifall zu. Es ist Strafvereitelung, Begünstigung, Förderung der Gefährdung des Kindes und vieles mehr. Gewalt zum Wohle des Kindes kann ja durchaus angebracht sein. Hier fehlt sie sogar, nämlich soviel Gewalt, dass die Mutter ausreichend diszipliniert wird.