13-09-2015, 12:17
Tja, das liegt an den Anforderungen des deutschen Standesamts und der Geschwindigkeit meines Anwalts und des franz. Gerichts. Das deutsche Standesamt wollte Urteil im Original und übersetzt und beglaubigt haben. Da es nur ein Original in Frankreich gibt, welches bei Gericht verbleibt, hat dies hin und her, mit wohlverdientem Urlaub von Staatsbeamten und Anwälten unterbrochen, ein wenig gedauert.