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Fröhliches Richtertauschen?
#1
Hallo zusammen,

folgende kleine Verwirrung: Umgangs- und Sorgerechtsverfahren - die ersten Beschlüsse dazu kamen von einer Richterin (Annahme des Verfahrens, Terminfestsetzung), der Beschluss zur VKH nun von einem Richter. Am Amtsgericht vorher hatten wir was ähnliches schonmal (Beschluss zur Annahme des Verfahrens aus Österreich von einem Richter, Beschluss zum Anhörungstermin und schließlich zur Abgabe des Verfahrens an den neuen Wohnort von Mutti von einer Richterin).

Ist für ein Verfahren nicht normalerweise EIN Richter/in zuständig? Müssen wir weiter damit rechnen, dass da weiterhin fröhlich durchgetauscht wird? Spielt ja prinzipiell keine Rolle, aber etwas irritierend ist es schon.

Danke schonmal.
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Fröhliches Richtertauschen? - von Jessy - 22-09-2012, 21:48

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