28-09-2012, 19:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-09-2012, 19:30 von PolyTrauma.)
Voraussetzung für die Berücksichtigung des KU bei der SGB-Bedarfsermittlung ist die Titulierung des Unterhalts (vgl. BSG-Urteil B 4 AS 78/10 R).
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Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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