Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
WM, Einkommen der Mutter wesentlich höher... (#2)
#32
Moin.

Gesetz, Fachliche Hinweise der BA und Sozial-Rechtsprechung setzen Titulierung voraus, um Unterhalt als Absetzbetrag berücksichtigen zu können.

Mit 'Bedarfsermittlung' meinst Du den Leistungsanspruch dem Grund und der Höhe nach, nicht zu verwechseln mit der Bedarfsberchnung (sie Schema oben).Shy
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: WM, Einkommen der Mutter wesentlich höher... (#2) - von Skipper - 28-09-2012, 20:44

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  KU, Einkommen der KM wesentlich höher... Skipper 11 9.297 26-09-2012, 22:10
Letzter Beitrag: Jessy
  Hoher Unterhaltsrückstand abrakadabra 18 12.955 07-03-2012, 15:38
Letzter Beitrag: abrakadabra

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste