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Unterhalt nach dem Trennungsjahr ?
#8
Die Strategie der Anwältin ist, viele Eisen heiss zu halten. Nicht alles ist schlüssig, z.B. ist es keine kurze Ehe, denn nicht nur die Ehedauer von über drei Jahre ist relevant, sondern auch die frühe Geburt des gemeinsamen Kindes, voreheliche Zeiten gemeinsamer Lebensführung und mit einer Schwangerschaft begleitet heben die Hürde für eine kurze Ehe.

Ob es Sinn hat auf Dinge einzugehen, die gar nicht Gegenstand der Anträge sind (z.B. Ausbildungsunterhalt), darüber kann man auch diskutieren. Ansonsten sehe ich keine Probleme mit Eurem Antrag. Jetzt kommts auf den Richter an.
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RE: Unterhalt nach dem Trennungsjahr ? - von blue - 01-10-2012, 11:24
RE: Unterhalt nach dem Trennungsjahr ? - von p__ - 01-10-2012, 15:05

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