09-10-2012, 11:48
(09-10-2012, 11:21)Pogo schrieb: Hast du schon einen Titel oder nicht?Nein, kein Titel bisher. War bisher immer unter dem Selbstbehalt.
Schliesst sich Frage 4 an: Hab dieses Jahr bereits Auskunft über meine Einkünfte gegeben. Kann ich jetzt warten, bis sich die JCs wieder bei mir melden (nach 2 Jahren) oder muss ich dann den Unterhalt ab meiner Lohnerhöhung nachzahlen? Schliesslich bin ich ja verpflichtet mein Einkommen zu melden, wenn es sich um mehr als 10% ändert... UVG für meinen Kurzen werd ich ja wohl nachzahlen müssen ab dem Zeitpunkt, wo ich genug verdiene, oder?