08-10-2012, 20:51
Hallo,
bevor ich wieder ein kleines Vermögen beim Anwalt ausgebe möchte ich hier mal nachfragen. Vielleicht kann mir ja einer helfen.
Jugendamt forderte zu Anfang 100% an Unterhaltszahlung - da dies meine Situation nicht zugelassen hat und das Jugendamt mehr als stur war zog ich vor Gericht - das Gericht hat dann entschieden das ich nur 50% an Unterhalt zahlen muss.
So jetzt nach 3 Jahren kommt erneut ein Schreiben vom Jugendamt. Ich muss jetzt alle Lohnabrechnungen der letzten 3 Jahre vorlegen. Da ich seit 2 Jahren bei einem neuen Arbeitgeber bin und etwas mehr verdiene muss ich jetzt mit einer Nachzahlung rechnen? und wenn ja für die letzten 2 Jahre? Letzter Satz im Schreiben ist "Gleichzeitig setzen wir Sie für die Zeit ab 01.09.2012 bezüglich des nach Bekanntwerden Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebenden Unterhaltsanspruch in Verzug.
Ich möchte nicht wieder vor Gericht - hat mich beim letzten mal schon fast 3000 Euro gekostet - aber warum wollen die das nochmal überprüfen wenn ein Richter doch schon darüber entschieden hat?
Ich soll jetzt auch einen Ermittlungsbogen ausfüllen in dem ich alle Verdienste Konten usw. offenlegen muss. Muss ich das alles ausfüllen?
bevor ich wieder ein kleines Vermögen beim Anwalt ausgebe möchte ich hier mal nachfragen. Vielleicht kann mir ja einer helfen.
Jugendamt forderte zu Anfang 100% an Unterhaltszahlung - da dies meine Situation nicht zugelassen hat und das Jugendamt mehr als stur war zog ich vor Gericht - das Gericht hat dann entschieden das ich nur 50% an Unterhalt zahlen muss.
So jetzt nach 3 Jahren kommt erneut ein Schreiben vom Jugendamt. Ich muss jetzt alle Lohnabrechnungen der letzten 3 Jahre vorlegen. Da ich seit 2 Jahren bei einem neuen Arbeitgeber bin und etwas mehr verdiene muss ich jetzt mit einer Nachzahlung rechnen? und wenn ja für die letzten 2 Jahre? Letzter Satz im Schreiben ist "Gleichzeitig setzen wir Sie für die Zeit ab 01.09.2012 bezüglich des nach Bekanntwerden Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebenden Unterhaltsanspruch in Verzug.
Ich möchte nicht wieder vor Gericht - hat mich beim letzten mal schon fast 3000 Euro gekostet - aber warum wollen die das nochmal überprüfen wenn ein Richter doch schon darüber entschieden hat?
Ich soll jetzt auch einen Ermittlungsbogen ausfüllen in dem ich alle Verdienste Konten usw. offenlegen muss. Muss ich das alles ausfüllen?