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Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen
#95
Dein exaktes Jahresbruttoeinkommen inkl. aller Zulagen. (Steht normal auf der Dez. Abrechnung) oder du forderst bei deinem AG einen Einkommensnachweis der letzten 12 Monate an (siehe Schreiben JA) und benutzt es als Grundlage für deine Berechnung

Um nun dein bereinigtes Nettoeinkommen zu berechnen musst du noch folgendes Preis geben:
- Höhe der Berufsbedingten Aufwendungen (Nachweisbar) (andernfalls 5% pauschal)
- Höhe der privaten Altersvorsoge
- Höhe eventueller Weiterbildungskosten
- Gewerkschaftsbeitrag
- BU-Versicherung
- Steuererstattung
- private Pflegeversicherung
- private Lebensversicherung

Ich hab gerade eine Berechnung hinter mir. Im Anhang siehst du, wie ich diese aufgestellt habe.
Du kannst die Berechnung mittels Excel Nachbilden, alle Postionen von meiner Berechnung werden bei dir sicherlich nicht zutreffen, aber die Vorgehensweise sollte dir damit verdeutlicht werden.
Weiterhin solltest du dir ganz dringend die FAQ's durchlesen.


Nochmals: Die DDT ist für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt, daher KANN bei nur einer berechtigen Person eine Stufe Höher angesetzt werden und aus KANN wird i.d.R MUSS. So sind nun mal die Leitlinien der OLG und die DDT gestrickt.
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RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:19
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:27
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:42
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 22:10
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 23:06
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 23-10-2012, 10:40
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 10-12-2012, 23:56
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von Rockwurst - 30-01-2013, 19:16

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