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Auskunft nach § 1686 BGB
#1
Folgender Sachverhalt:

Ich teile mit meiner EX/KM das Sorgerecht, die Kinder leben bei der
KM.
Die Kinder wurden mir entfremdet d.h es besteht kein Kontakt.
Nun möchte ich aber wissen , wie die schulischen Leistungen meiner Kinder sind und habe die KM deshalb angeschrieben und Vorlage der
Zeugnisse verlangt.
Da sie meinem Ansinnen nicht nachkommen wird, nun meine Fragen.

1. Benötige ich einen Anwalt für die Einreichung einer Klage
2. Wie muß die Klageschrift beschaffen sein

Für Tipps wäre ich euch sehr dankbar
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Nachrichten in diesem Thema
Auskunft nach § 1686 BGB - von zwangszahler - 09-10-2012, 15:46
RE: Auskunft nach § 1686 BGB - von mischka - 09-10-2012, 16:22
RE: Auskunft nach § 1686 BGB - von p__ - 09-10-2012, 20:47
RE: Auskunft nach § 1686 BGB - von Ibykus - 10-10-2012, 11:02
RE: Auskunft nach § 1686 BGB - von zwangszahler - 10-10-2012, 02:44
RE: Auskunft nach § 1686 BGB - von iglu - 10-10-2012, 10:05
RE: Auskunft nach § 1686 BGB - von blue - 17-10-2012, 21:41
RE: Auskunft nach § 1686 BGB - von iglu - 17-10-2012, 22:10

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