27-09-2012, 11:49
Also, Stellungnahme ist fertig. @ p`s Satz (den ich unendlich gut finde) findet Verwendung, ebenso bitten wir das Gericht darum, uns Bescheid zu geben, falls wir doch Stellung nehmen sollen, ansonsten sparen wir uns das für das strafrechtliche Verfahren gegen die KM.
Eine Frage noch: Da die KM ja unseren kompletten Antrag abweist, macht es Sinn, einen Verfahrensbeistand nach § 158 für die Kinder zu beantragen?
Eine Frage noch: Da die KM ja unseren kompletten Antrag abweist, macht es Sinn, einen Verfahrensbeistand nach § 158 für die Kinder zu beantragen?