19-03-2013, 08:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-03-2013, 08:40 von ausgewanderter.)
(13-03-2013, 14:22)Leutnant Dino schrieb:(13-03-2013, 10:27)Jigsaw schrieb: Ich glaube Lt.Dino kennt noch einen anderen Weg? In die USA, dort heiraten und denn mit Apostille bestätigen lassen.
So hat er glaube ich seinen Zierfisch reingeholt.
Richtig. Damit umgeht man die Legalisierung der philippinischen Unterlagen und das Problem mit dem Ehefähigkeitszeugnis. Aber: Für Deutschland braucht die Dame Sprachkenntnisse A1. Sonst geht sowieso nichts. Die amerikanische Apostille ist hierbei das wichtigste Dokument. Damit hebelt man die deutschen Gesetze komplett aus.
(13-03-2013, 13:16)PolyTrauma schrieb: Sind eigentlich diese Schnellhochzeiten in Vegas noch rechtsgültig? Straßenkapelle, geliehener Schleier, angeheuerte Gäste...
Schnellhochzeiten gibt es in den USA überall und sind Standard. Man geht zur City-Hall, meldet sich zur Heirat an, 24 Stunden Wartezeit, dann heiratet man vor einem Richter und dann die Apostille in der Bundeshauptstadt abholen. Alle Gebühren und Dokumente kosten ca. 100 USD.
Wer eine Ausländerin heiratet, muss die Verfahrenswege kennen und sich vorher informieren. Auch sollte man die möglichen Probleme einer Trennung/Scheidung berücksichtigen., z.B. lebenslanger Unterhalt.
Bedarf es denn für die USA nicht auch eines Visums oder ist es dort einfacher für ladyboys?
das hat mir die deutsche botschaft geschickt
Den Antrag auf Eintragung in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister (s. Anlage) müssen Sie hier in Rio de Janeiro beim deutschen Generalkonsulat stellen, da die Aufgaben der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft hierher verlagert worden sind. Wir können folglich die Legalisierung der brasilianischen Lebenspartnerschaftsurkunde gleichzeitig mit Ihrem Antrag vornehmen.
Wenn die Urkunde von einem Standesamt außerhalb Rio de Janeiros ausgestellt worden ist, müssen Sie das Dokument beim brasilianischen Außenministerium (Itamaraty) vorbeglaubigen lassen (entweder bei der Außenstelle des Itamaraty in Rio oder beim Außenministerium in Brasilia). Anschließend kann das Generalkonsulat die Legalisierung anbringen.
Für den Antrag auf Eintragung in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister müssen Sie und Ihr Lebenspartner folgende Unterlagen beibringen:
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag - oder bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Elternangabe
Lebenspartnerschaftsurkunde
wenn vorliegend: Staatsangehörigkeitsurkunden (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde)
beglaubigte Ablichtung der Reisepässe beider Partner
sofern ein Lebenspartner bereits einmal verheiratet oder verpartnert war: Eheurkunden / Lebenspartnerschaftsurkunden aller Vorehen / vorangegangenen Lebenspartnerschaften sowie die Auflösungsnachweise dieser Vorehen / vorangegangenen Lebenspartnerschaften (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, ggf. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, kontaktieren Sie mich gerne für einen Termin im Generalkonsulat.