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BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern
#8
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Ich habe die Vorstufe getan. War heute bei meiner Anwältin und habe den Aufruf der Justizministerin von gestern mitgenommen, wir Väter sollen nicht warten bis das Gesetz kommt und das Sorgerecht für unsere Kinder jetzt beantragen. Fr. Ministerin hat Angst das, wenn das Gesetz kommt „Der Entwurf soll ja schon „weit fortgeschritten“ sein (3/4 Jahr nach Urteil Europäisches Menschenrechtsgericht) das dann die Gerichte mit der Vielzahl der Anträge überfordert sind.
Meine Meinung: Die Gerichte werden wenn alle beantragen gar nicht mehr die Zeit haben alles wie früher im Detail klären zu können. Wenn Du regelmäßigen Umgang mit Deinem Kind hast und Deinen Unterhalt gezahlt hast, bleibt denen nur das Ventil: durchwinken. Wenn aber alle Angst haben, dann machen die die mutigen „Zauneggers“ fertig. Gutachten für alle und lange Verfahren. Lange Verfahren geht auch nicht mehr seit dem 2009 die Gesetzesreform war und zudem ist in Vorbereitung das Gesetz zur Entschädigung bei Verfahren die Menschenrechte verletzen.
Leute, als die Mauer fallen sollte waren am Anfang nur ein paar Leute in den Kirchen, später waren alle auf der Straße und haben dadurch das Bollwerk der kranken Gehirne gekippt.
Es ist eine Revolution der Gesellschaft !!! Für uneheliche Kinder gab es noch nie das Sorgerecht für beide Eltern. Unsere Kinder werden die Richter von morgen sein.
Und noch eins Ihr glaubt doch nicht das die jetzt still und heimlich noch einmal ein Vetorecht der Mutter durchbekommen. Wir werden die Medien, Zeitungen, Presse, Fernsehen und Radio mit der Nase darauf stupsen. Wir müssen laut werden und uns nicht einschüchtern lassen!

Ich war eben auf dem Jugendamt und habe die einseitige Sorgerechtserklärung abgegeben. Vaterschaftsurkunde, Kopie von Geburtsurkunde vom Kind (nicht Bedingung), Personalausweis.
Die Leiterin vom Jugendamt wollte mich abwimmeln, soll hoch zu den sozialen Diensten gehen, oder das machen wir hier nicht, sie müssen zum Gericht.
Nein, ich habe darauf bestanden hier und jetzt eine einseitige Erklärung abzugeben, und siehe da Hartnäckigkeit siegt. Belehrung durchgelesen und unterschrieben. Jetzt wird die Mutter angeschrieben und aufgefordert ins Jugendamt zu kommen und der gemeinsamen Erklärung zuzustimmen. Dazu hat Sie eine Woche Zeit. Stimmt Sie nicht zu kommt nicht. Ist das mein Nachweis für das Gericht das ich es im Guten versucht habe. Meine Anwältin sagt man sollte immer versuchen sich im Guten zu einigen. Ich weiß, dass die Mutter nicht kommen wird.
Sofort die Woche drauf ist mein Antrag mit Begründung beim Gericht. Erstmal ohne Anwalt. Der würde ca. 600,-€ bis 700,-€ kosten (Streitwert 3000€) Gerichtskosten entstehen sowieso nicht sagt sie weil am Familiengericht die Kosten üblicherweise gegeneinander aufgehoben werden, unabhängig ob Menschenrechtssache oder nicht. Ich werde aber 1. Staatskasse 2. Mutter beantragen.
Jetzt schreibe ich der Mutter noch, dass ich beim Jugendamt war und die Sorgeerklärung abgegeben habe und sie bitten auf Grund der aktuellen Rechtslage dieser zuzustimmen, mit dem Hinweis, dass ich bei einer Ablehnung das Sorgerecht beim Familiengericht beantragen werde.
So los jetzt nachher hole ich Sohnemann aus der Schule für unser Wochenende ab. Ich weiß für wen ich es mache und ich weiß, dass sich der Kampf dafür lohnt!

Muster Anschreiben an Kindesmutter

Gemeinsame elterliche Sorge über unseren Sohn:

XX XX, geb. am XX.XX.03

Sehr geehrte Kindesmutter, Hallo XXXX,

es wird Bezug genommen auf das seit dem 03.03.2010 rechtskräftige Urteil des Europäischen Gerichtshofs Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde Nr. 22028/04) und den Beschluss vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09) des Bundesverfassungsgerichts.

Darin wurde Deutschland vom höchsten europäischen Gericht wegen Diskriminierung von Vätern nichtehelicher Kinder verurteilt.

Es wurde in diesem Urteil festgestellt ist, dass § 1626 a Abs. 2 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Väter nichtehelicher Kinder im Vergleich zu Vätern ehelicher Kinder diskriminiert.
Der europäische Gerichtshof hatte im Wesentlichen beschlossen, dass die alleinige Zuweisung der Entscheidung über die elterliche Sorge an die Mutter in dem deutschen
§ 1626 a Abs. 2 BGB eine menschenrechtswidrige Diskriminierung von Vätern nichtehelicher Kinder darstellt.
§ 1626 a wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt.

Ich betrachte mich als Teil der nach dieser Entscheidung durch das deutsche Rechtssystem diskriminierten Personengruppe der Väter nichtehelicher Kinder. Ich bin Vater eines nichtehelichen Sohnes. Wenn ich verheiratet wäre, würde mir automatisch die gemeinsame elterliche Sorge zustehen.

Daraus ergibt sich ein - auch gerichtlich einklagbarer, - Anspruch darauf, dass mir als Vater eines nichtehelichen Kindes bei ansonsten gleichen Voraussetzungen die gleiche Rechtsstellung eingeräumt wird wie den verheirateten Vätern, die die elterliche Sorge automatisch nach § 1626 BGB bekommen.

Die deutschen Behörden und Gerichte sind verpflichtet, die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs unverzüglich umzusetzen.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nun mit seinem Beschluss vom 21. Juli 2010 auf die Verfassungsbeschwerde entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das
Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu
übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Insgesamt hoffe ich, dass eine freiwillige Übertragung doch noch erfolgen kann, denn die Diskriminierung des nicht verheirateten Vaters ist sicherlich auch nicht Deine Absicht. Wir können uns so mindestens in einem Bereich gegenseitig den Respekt und die Anerkennung zollen, die uns der deutsche Gesetzgeber bisher versagt hat.

Zu vermerken ist, dass Diskriminierung übel ist, egal, ob gegen Mann, Frau oder Kind gerichtet, und egal, von wem das ausgeht. Bitte überlege auch, dass die elterliche Sorge für mich nicht nur ein Recht bedeuten wird, sondern auch eine Pflicht. Unser Sohn wird so zwei gleichberechtigte Eltern haben, die sich um ihn kümmern müssen und wollen. Das ist hoffentlich auch in Deinem Sinne.

Im in der Presse veröffentlichtem Schreiben der Bundesjustizministerin vom 18.8.2010 werden die Väter von Kindern aus nichtverheirateten Beziehungen aufgefordert das gemeinsame Sorgerecht bei den Familiengerichten jetzt zu beantragen, da sie nicht mehr auf die Gesetzgebung warten brauchen, da diese in jeden Fall Menschenrechtskonform ausfallen wird.

Um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten für Dich oder für mich zu vermeiden, habe ich den versöhnlichen Weg gewählt und bin heute zum Jugendamt gegangen und habe die Sorgerechtserklärung abgegeben.
Du wirst nunmehr vom Jugendamt angeschrieben und eingeladen, dieser gemeinsamen Sorgerechtserklärung zuzustimmen.

Da Du bisher allein Sorgeberechtigt bist, wäre dann im Falle der Verweigerung eine schriftliche Begründung zu meinen Händen notwendig.

Für den Fall, dass die Erklärung auf diesem Wege nicht abgegeben wird, erwäge ich, die entsprechenden dann notwendigen juristischen Schritte zu gehen, die mir der Gesetzgeber auferlegt hat und ich darf dann auch davon ausgehen, dass Du freiwillig aus diesem oder einem anderen Grund nicht bereit bist, die elterliche Sorge mit mir dem Kindesvater zu teilen. Ich behalte mir auch vor, dieses Anschreiben notfalls bei Gericht vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen,
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von andy99000 - 20-08-2010, 13:38

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