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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#76
p schrieb:
Ibykus schrieb:Niemand muss deswegen ein schlechtes Gewissen haben oder weinen, weil er den Weg der offensiven Auseinandersetzung zu gehen für sich anders entscheidet.

Gut gesagt. Es kommt nur manchmal unwillentlich ganz anders raus. Damit meine ich nicht dich, sondern alle diese Aufrufe.
ich bin mir darüber im Klaren, dass ich nerve ...
Aber:
Andere, die sich "Aufrufe" in dieser Hinsicht erlauben, erreichen nicht mehr und nicht weniger, wenn sie sich über das Empfinden ihrer Mitmenschen weniger Gedanken machen.
Darauf kommt es mithin nicht an.
Und auf wirkliche Mimosen Rücksicht zu nehmen, zähle ich nicht -man mag mir das vergeben- zu meinen vorrangigsten Aufgaben.

Ich finde es aber schon bezeichnend, wenn ausgerechnet jene, die sich hinsichtlich ihrer Aktivitäten am Wenigsten Vorwürfe machen müssen, sich darüber ein- oder auslassen, dass das -aus meiner Sicht permanent notwendige- "Wachrütteln" zu ungewollten Irritationen führt, führen kann oder führen könnte oder die ein uneingeschränktes "Hurra" erwarten, stattdessen sich von Seitenhieben getroffen fühlen, wenn man darauf hinweist, dass ihre Maßnahmen zwar lobenswert sind, aber insgesamt nicht ausreichen.

p schrieb:
Ibykus schrieb:diese Reichweite müssen wir uns erarbeiten!

Auch richtig. Der Dachverband. Viele Gruppen zusammenfassen, um mit beeindruckenderen Mitglieds- und Einflusskräften auftreten zu können.
Viele Gruppen könnten ihre Aktivitäten mglw. besser absprechen oder abstimmen und so gewichtiger werden.

Ich empfehle schlicht und einfach, sich mehr Gedanken über Intensität und Effektivität durch Synergie zu machen.

Die Synergie oder der Synergismus (griechisch συνεργία, synergía, oder συνεργισμός, synergismós, „die Zusammenarbeit“) bezeichnet das Zusammenwirken von Lebewesen, Stoffen oder Kräften im Sinne von „sich gegenseitig fördern“ bzw. einen daraus resultierenden gemeinsamen Nutzen.

Ein Dachverband ist dazu keineswegs erforderlich oder von mir beabsichtigt.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Ibykus - 28-06-2012, 00:08

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