06-11-2012, 13:07
Das Problem ist nicht, dass es ein Gesetz geben würde, das solche Auskünfte verbietet. Es ist ein Schattenkrieg gegen Dienstanweisungen oder gar keinen Regeln. In den Kindergartengesetzen steht auch nichts.
§1687 BGB teilt die Befugnisse bei Trennungseltern mit gemeinsamer Sorge in Sphären auf, die Kindergartenzeiten sind eindeutig eine Angelegenheit des alltäglichen Lebens. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält braucht für die alltäglichen Dinge in "seiner" Zeit keine Übereinstimmung mit dem anderen herstellen, also auch nichts fragen oder mitteilen, er kann "seine Zeit" hinsichtlich alltäglicher Dinge abschotten. Ich würde deshalb einer Auskunftsklage egal gegen wen auch keine Chancen einräumen. Denn Klage ist das Einzige, was ihm bleibt wenn die Auskunftsverweigerung anhält. Beispielurteile sind mir nicht bekannt, ich lasse mich aber gerne belehren wenn es welche gibt.
§1687 BGB teilt die Befugnisse bei Trennungseltern mit gemeinsamer Sorge in Sphären auf, die Kindergartenzeiten sind eindeutig eine Angelegenheit des alltäglichen Lebens. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält braucht für die alltäglichen Dinge in "seiner" Zeit keine Übereinstimmung mit dem anderen herstellen, also auch nichts fragen oder mitteilen, er kann "seine Zeit" hinsichtlich alltäglicher Dinge abschotten. Ich würde deshalb einer Auskunftsklage egal gegen wen auch keine Chancen einräumen. Denn Klage ist das Einzige, was ihm bleibt wenn die Auskunftsverweigerung anhält. Beispielurteile sind mir nicht bekannt, ich lasse mich aber gerne belehren wenn es welche gibt.