30-05-2013, 00:01
Zitat:Warum nicht diesen Strohhalm annehemen? Das Kind ist 4 und da ist noch viel Arbeit für beide Eltern am Start.Zunächst:
Ganz so schlimm scheint sie ja nicht zu sein, sonst würde sie den mehrfachen Umgang nicht zustimmen.
Dieser Vorschlag scheint mir in Bezug auf´s Alter des Kindes gar nicht so übel.
Bis zum OLG-Termin im Januar stand in der Antragsschrift der KM>>Umgangsausschluss
Sie sieht es sportlich, taktisch: Zunächst den Umgangsbeschluss (nebst §89) aufweichen, freiwillig was geben um den Anschein zu erwecken, SIE will ja....
Zum Schluß: Äääätsch und die Runde geht von vorn los.
Der Kleine schläft sehr gerne bei mir.
In der Mediation sagte sie, dass sie es als Pädagogin für Sinvoll erachtet, erst ab Schulalter Übernachtungsumgänge zu gewähren.
Von den bisherigen Umgangsausschlüssen möchte ich nicht wieder anfangen.