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?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ?
#7
(12-11-2012, 15:02)ArJa schrieb: Auf die Idee, nach Ablauf des Trennungsjahrs TU einzuschränken ist mein Anwalt auch bereits gekommen und hat diesbezüglich Gegenklage eingereicht ...

Das war richtig. Der Gegebenheiten fordern das heraus. Nur ein Kind, gut betreut, Ex kann vom eigenen Einkommen leben. Es gibt keinen Grund, die ehelichen Verhältnisse länger wie das Trennungsjahr als Grundlage für Unterhalt zu sehen.

(12-11-2012, 15:02)ArJa schrieb: zudem steht am 18.12. noch der Umgangsprozeß vor dem OLG an ... irgendwann hat man keinen Bock mehr auf diesen Mist.

Dann wünsche ich dir, dass was dabei rauskommt, das kein Mist ist :-)
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RE: ?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ? - von p__ - 12-11-2012, 15:32

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